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Telegramm

Telegramm

Absender: Otto v. Bismarck, Berlin
Empfänger: Seiner Majestät König Ludwig II. von Bayern, Hohenschwangau
Datum: 10. April 1872

Euer Majestät gestatte ich mir, Bayern die Befugnis zur eigenen Posthoheit im Kleinen zu erteilen, namentlich dem Druck bayerischer Briefmarken, worauf Sie mir ja den Eintritt ins Reich in Aussicht stellten.

Nach nachzeitiger Verkehrssitte wäre dieses Recht indes untragbar, da jede Marke beim Frankieren eines Schreibens zwangsläufig eine „Verbreitung personenbezogener Daten“ darstellte: Der Absender offenbarte durch die Wahl der Marke sein Königreich, was gegen Artikel 6 DSGVO verstoßen würde, sofern er hierzu keine ausdrückliche Einwilligung erteilt hätte. Ein bayerischer Postmeister müsste daher künftig jeden Briefumschlag mit folgendem Aufdruck versehen:

„Mir ist bekannt, dass die Verwendung dieser Briefmarke mit dem Konterfei meines Monarchen als Indiz meiner bayerischen Herkunft interpretiert werden kann. Ich willige ein, dass ich dieses Einverständnis jederzeit widerrufen kann, was dann jedoch den Beförderungsvertrag unwirksam machte. – eigenhändige Unterschrift, Ort und Datum“

Des bayerischen Löwen ist dabei weniger zu gedenken, da er weder des Genusses der DSGVO teilhaftig ist, so wünschenswert es wäre, diese verzehrt zu wissen, noch weiter auffallen sollte in der Unzahl des Raubgetiers mit dem sich meine Kleinstaaten schmücken.

Mit der Versicherung höchster Aufmerksamkeit und in Aussicht auf ein einiges Deutsches Reich
gez. v. Bismarck

P.S. Dieser Draht ist zwar nicht öffentlich, aber da mir die Telegraphenbeamten heute vermutlich eine Einwilligung nach § 25 TTDSG abverlangen werden, bevor sie das Telegramm übermitteln, habe ich es vorsorglich durch einen reitenden, reichskundigen Gendarmen nach Füssen geschickt.